Betroffene können wichtige Informationen online im Quarantäne-Wegweiser erfahren
Das Infektionsgeschehen im Landkreis Leer bleibt dynamisch. Weil es in Niedersachsen nur noch wenige Corona-Beschränkungen gibt, haben die Menschen entsprechend mehr Kontakte im Berufs- und Privatleben. Die Folgen sind ein höheres Ansteckungsrisiko und konstant hohe Fallzahlen. Das zwingt den Landkreis nun zu einem Strategiewechsel in der Nachverfolgung von Kontakten. „Wir können nicht mehr jeden Kontakt anrufen. Wir konzentrieren uns auf Einrichtungen wie Pflegeheime und Schulen sowie enge Familienangehörige“, teilt das Gesundheitsamt mit: „Für die übrigen Kontaktpersonen ist die Behörde auf die Mithilfe und die Eigenverantwortung der betroffenen Personen angewiesen.“ Ausführliche Informationen für alle Kontaktpersonen hat der Landkreis Leer auf der Homepage unter www.landkreis-leer.de/Quarantäne-Wegweiser bereitgestellt.
Die Infektionszahlen im Landkreis Leer bleiben auf einem konstant hohen Niveau, die 7-Tages-Inzidenz steigt weiter an. Zuletzt hatte der Landkreis 50 bis 70 Neuinfektionen pro Tag zu verzeichnen. „Das öffentliche Leben ist derzeit kaum beschränkt. Jeder der betroffenen Infizierten hat daher vielfältige Kontakte im Privat- und Berufsleben“, erklärt Heike de Vries, Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landkreis Leer. Die Containment-Strategie, also die Eindämmung des Infektionsgeschehens, ist sehr aufwändig und zeitintensiv. „Die aktuelle Lage zwingt uns dazu, die Kontaktpersonen zu kategorisieren und Schwerpunkte zu setzen.“
Das Gesundheitsamt in Leer setzt bei der Ermittlung und Benachrichtigung von Kontaktpersonen jetzt auf die Bearbeitung von größeren Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen, Kitas und Schulen sowie auf den Schutz vulnerabler Gruppen, also besonders gefährdeter Menschen wie beispielsweise Bewohner in Alten- und Pflegeheimen.
Das bedeutet: Nicht jede Kontaktperson wird mehr routinemäßig vom Gesundheitsamt benachrichtigt. Ist jemand infiziert, müssen sich dessen enge Kontaktpersonen umgehend in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind – ganz gleich ob Arbeitskollegen, Freunde oder Haushaltsangehörige. „Diese Pflicht besteht auch ohne Anruf aus dem Gesundheitsamt“, betont der Landkreis Leer. So sieht es die Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen vor, die die Gesundheitsämter im Bereich der Kontaktnachverfolgung entlasten soll. Die betroffene Person müsse die engen Kontaktpersonen frühzeitig selbst informieren. Eine Hilfestellung mit ausführlichen Informationen für alle Kontaktpersonen soll der Quarantäne-Wegweiser der Kreisverwaltung sein, der unter www.landkreis-leer.de/Quarantäne-Wegweiser zu finden ist.