Einer Fehlinformation aufgesessen ist eine 19-jährige Frau aus Leer, die mit einem Bekannten für die Führerscheinprüfung üben wollte.
Dazu nutzen die Beiden am 29.07.2024 um 00:50 Uhr einen leeren Supermarktparkplatz an der Papenburger Straße. Einsatzkräften war das dort langsam fahrende Fahrzeug aufgefallen. Die glaubhaften Schilderungen der Beteiligten haben jedoch keinen Einfluss darauf, dass das Befahren von öffentlichen Parkplätzen ohne Fahrerlaubnis nicht gestattet ist.
Wer noch keinen Führerschein hat und üben möchte, darf das nur auf klar erkennbaren und vom Straßenverkehr abgetrennten privaten Flächen mit Erlaubnis des Eigentümers machen. Eine Alternative sind Verkehrsübungsplätze, die man jedoch vorab buchen muss. Zudem muss eine entsprechend zugelassene Begleitperson mit von der Partie sein, die mind. 25 Jahre alt ist, einen zugelassenen Pkw mitbringt und über die Führerscheinklasse B verfügt. Infos über Übungsplätze für Pkw in der Nähe finden sie zum Beispiel auf den Seiten der Deutschen Verkehrswacht.
Rückfragen bitte an die Polizeiinspektion Leer/Emden